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EAPErweiterte Ambulante Physiotherapie

Die EAP ist eine Form der ambulanten Reha. Sie dient insbesondere der Funktionswiederherstellung oder Funktionsverbesserung nach orthopädischer Erkrankung oder Verletzungen. 

Die EAP umfasst eine tägliche Behandlungsdauer von 2 bis 3 Stunden und beinhaltet Elemente der

  • Physiotherapie
  • physikalischen Therapie
  • medizinischen Trainingstherapie
  • und ggf. der Ergotherapie.

Je nach Therapieplan erfolgt die Therapie an 3-5 Tagen pro Woche. 

Die Dauer einer EAP beträgt für Maßnahmen über die BG oder über gesetzliche Unfallversicherungen für die erste Verordnung 14 Tage. Bei den anderen Kostenträgern entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt, wie viele Therapietage beantragt werden. 

Sie können die EAP über folgende Kostenträger beantragen: 

  • Berufsgenossenschaften (BG) 
  • Gesetzliche Unfallversicherungen 
  • Private Krankenversicherungen 
  • Bundeswehr, Feuerwehr, Polizei
Erweiterte Ambulante Physiotherapie

Ihr Weg zur EAP

Private Krankenversicherung, Polizei, Feuerwehr & Bundeswehr

Ihre behandelnde Ärztin/ Ihr behandelnder Arzt stellt ein Privatrezept mit Diagnose und Anzahl der Behandlungstage aus und Sie lassen uns dies zukommen. Wir erstellen einen Kostenvoranschlag für den jeweiligen Kostenträger. Nach Kostenzusage erfolgt die Terminvereinbarung bei uns. 
Verordnungen der Bundeswehr sind nicht genehmigungspflichtig. Gerne vereinbaren wir die Termine mit Ihnen, sobald uns die Verordnung vorliegt. Für Beschäftigte von Polizei und Feuerwehr gelten unterschiedliche Genehmigungsvorschriften. 
Wir helfen Ihnen gerne, die Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung zu klären. Rufen sie uns an oder kommen Sie einfach vorbei!

Sprechen Sie uns gerne an. Wir kümmern uns um die Genehmigung Ihrer EAP und stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung.

Berufsgenossenschaft (BG)

Sie hatten einen Wege-, Sport- oder Arbeitsunfall und die EAP wird zu Lasten der Berufsgenossenschaft oder auch der Unfallversicherung durchgeführt? In diesem Fall kann ein Durchgangs- oder Unfallarzt die Verordnung ausstellen. 
Verordnungen der Berufsgenossenschaft und der Unfallversicherung müssen zunächst vom Kostenträger genehmigt werden. Das erledigen wir für Sie - lassen Sie uns die Verordnung zukommen und sobald Ihr Kostenträger die Zusage erteilt hat, können Sie die Behandlungstermine bei uns vereinbaren.

Alternativ können Sie alle Komponenten der EAP als Heilmittelverordnung auch ohne Genehmigung erhalten.
 

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